Domain landlos.de kaufen?

Produkte und Fragen zum Begriff Landlos:


  • Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige
    Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige

    Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige , Zum Werk Das Praxishandbuch erläutert alle einschlägigen Normen in allgemeinverständlicher Weise und gibt eine differenzierte Darstellung der mit dieser Thematik verbundenen Probleme, insbesondere auch auf dem Gebiet der Auslandsberührung sowie der Vermögenssorge. Die Hauptkapitel des Handbuches: allgemeine Fragen (insbesondere das familiengerichtliche Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die persönlichen Rechte und Pflichten von Pflegern und Vormund) Vormundschaft für Minderjährige Pflegschaft für Minderjährige Besonderheiten bei der Vereinsbeistandschaft/Vereinspflegschaft/Vereinsvormundschaft Besonderheiten bei der Amtsbeistandschaft/Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft sonstige Rechtsinstitute, die der Fürsorge dienen Kosten Vorteile auf einen Blick interdisziplinär angelegtes, praxisorientiertes Handbuch hohe Bekanntheit und Fachkompetenz der beteiligten Autoren einzige aktuelle Veröffentlichung in systematischer Form zu diesem Rechtsgebiet Zur Neuauflage Die 5. Auflage enthält vor allem die grundlegenden Änderungen und praktischen Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab 2023. Alle anderen Teile wurden umfassend überarbeitet und gestrafft. Zielgruppe Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugend- und Sozialämtern, die mit der Beistandschaft, Pflegschaft oder Vormundschaft von Minderjährigen beruflich befasst sind, Vormundschafts- und Familienrichterinnen und Familienrichter, einschlägig tätige Rechtspfleger, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Funktionen als Pfleger und Pflegerinnen oder Vormund für Minderjährige insbesondere im Bereich der Vermögenssorge wahrnehmen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20221222, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Beck Familienrecht##, Redaktion: Oberloskamp, Helga~Dürbeck, Werner, Auflage: 23005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Keyword: AmtsAmtsAmtsAufenthaltsbestimmungsrecht; Aufwendungsersatz; Jugendamt; Jugendhilfe; Kindschaftssache; Mündel; Mündelvermögen; Unterbringungsverfahren; VereinsVereinsVereinsVormundschaftsverein; Vermögenssorge; Verfahrensbeistandschaft; Vormundschaftswesen; Vormundschaft; Pflegschaft; Beistandschaft; Oberloskamp; Minderjährigenvormund, Fachschema: Betreuungsrecht / Pflegschaft (juristisch)~Pflegschaft (juristisch)~Betreuungsrecht / Vormundschaft~Mündel~Vormundschaft - Vormundschaftsgericht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 246, Breite: 172, Höhe: 35, Gewicht: 1015, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2566106, Vorgänger EAN: 9783406702808 9783406581847 9783406439278 9783406328176, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0012, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 675931

    Preis: 95.00 € | Versand*: 0 €
  • Held, Kerstin: Handbuch Vormundschaft und Pflegschaft
    Held, Kerstin: Handbuch Vormundschaft und Pflegschaft

    Handbuch Vormundschaft und Pflegschaft , Grundlagenwerk, Studienbuch und Praxishilfe in einem - dieses Handbuch ist die optimale Grundlage für die Themen Vormundschaft und Pflegschaft. Alles zu Bestellung, Amtsführung, Vergütung, Haftung und Abwicklung lesen Sie im ersten Teil dieses praxisorientieren Nachschlagewerks. Auch das einschlägige Verfahrensrecht, erforderliche Genehmigungen und Rechtsmittel kommen nicht zu kurz. Der zweite Teil stellt 20 Fälle aus der Praxis mit insgesamt 70 Einzelfragen vor und bietet ausführliche Lösungsvorschläge an. Im dritten Teil stehen vor allem sozialpädagogische Aspekte der Vormundschaft und Pflegschaft im Mittelpunkt. Auch hier finden Sie ausführliche Fallbeschreibungen. Außerdem werden diverse relevante Sonderthemen wie Behinderungen, Migrationshintergrund und Bindungsstörungen aufgegriffen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 46.00 € | Versand*: 0 €
  • Vormundschaft und Pflegschaft in der Rechtspraxis (Socha, Ingo)
    Vormundschaft und Pflegschaft in der Rechtspraxis (Socha, Ingo)

    Vormundschaft und Pflegschaft in der Rechtspraxis , Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert, es bleibt "kein Stein auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere: . Mündel im Zentrum des Vormundschaftsrechts . Stärkung der ehrenamtlichen Vormünder . Bessere Beteiligung von Pflegeeltern durch "Pflegeperson als Pfleger" . Stärkere Mitwirkung des Jugendamts bei der Auswahl von Vormündern/Pflegern . Neue Vergütungsvorschriften (VBVG). Das neue FamRZ-Buch ist der ideale Reform-Begleiter für Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Vormünder, Verfahrenspfleger und -beistände, Jugendämter sowie weitere professionelle Akteure. Alles auf aktuellem Stand, so ist das Änderungsgesetz v. 24.6.2022 (BGBl. I S.959) schon berücksichtigt. Systematisch und umfassend samt Verfahren und Rechtsmitteln einschl. Übersichten und Praxistipps. Ein umfangreicher Anhang mit Formulierungsmustern und den relevanten neuen Vorschriften rundet das Werk ab. Der Autor bietet aufgrund seiner langjährigen richterlichen und literarischen Erfahrung mit dieser Materie eine Gewähr für eine fundierte, praxisgerechte Darstellung. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20221024, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: FamRZ-Buch#45#, Autoren: Socha, Ingo, Auflage: 23000, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 225, Keyword: 2023; Pflegschaft; Pflegschaftsrecht; Praxistipps; Rechtsmittel; Reform; Reparaturgesetz; Verfahren; Vormundschaft; Vormundschaftsrecht; ehrenamtliche Vormünder, Fachschema: Familienrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Familienrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIII, Seitenanzahl: 225, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Gieseking E.U.W. GmbH, Verlag: Gieseking E.U.W. GmbH, Verlag: Gieseking, Ernst und Werner, GmbH, Verlag, Länge: 219, Breite: 147, Höhe: 18, Gewicht: 388, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,

    Preis: 59.00 € | Versand*: 0 €
  • Kreimendahl, Maida: Frauen und Vormundschaft im Mittelalter im Frankenreich
    Kreimendahl, Maida: Frauen und Vormundschaft im Mittelalter im Frankenreich

    Frauen und Vormundschaft im Mittelalter im Frankenreich , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 17.95 € | Versand*: 0 €
  • Die Vormundschaft nach den Grundsatzen des Deutschen Rechts, Erster Band.
    Die Vormundschaft nach den Grundsatzen des Deutschen Rechts, Erster Band.

    ISBN: 9781020529573 Title: Die Vormundschaft nach den Grundsatzen des Deutschen Rechts, Erster Band. Author: Wilhelm Theodor Kraut Format: Hardback PUBLISHER: Legare Street Press PUB DATE: 18 Jul 2023

    Preis: 68.58 € | Versand*: 0.0 €
  • Die Vormundschaft nach den Grundsatzen des Deutschen Rechts, Erster Band.
    Die Vormundschaft nach den Grundsatzen des Deutschen Rechts, Erster Band.

    ISBN: 9781020529573 Title: Die Vormundschaft nach den Grundsatzen des Deutschen Rechts, Erster Band. Author: Wilhelm Theodor Kraut Format: Hardback PUBLISHER: Legare Street Press PUB DATE: 18 Jul 2023

    Preis: 68.01 € | Versand*: 0.0 €
  • Jardim Geissler, Ana Cristina: Das Haustier unter dem Gesichtspunkt der gerichtlichen Vormundschaft
    Jardim Geissler, Ana Cristina: Das Haustier unter dem Gesichtspunkt der gerichtlichen Vormundschaft

    Das Haustier unter dem Gesichtspunkt der gerichtlichen Vormundschaft , Da das Paar einen Rechtsstreit führt , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 39.90 € | Versand*: 0 €
  • Frau Frühling hat 30 Kinder (Gliemann, Claudia~Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V.)
    Frau Frühling hat 30 Kinder (Gliemann, Claudia~Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V.)

    Frau Frühling hat 30 Kinder , Ein Bilderbuch zum Thema "Vormundschaft": Kinder können ganz unterschiedlich aufwachsen: bei ihren Eltern, in Wohngruppen, bei Pflegeeltern, Adoptiveltern, Großeltern, ... Und manche Kinder haben auch noch einen Vormund oder eine Vormundin. In diesem Buch erfahren Kinder, was genau das eigentlich bedeutet. Was macht ein Vormund oder eine Vormundin? Wann bekommt man einen oder eine? Und wer darf dann was entscheiden? Ein Buch von Claudia Gliemann, geschrieben in Zusammenarbeit mit Vormundinnen und Vormunden, die teilweise aus persönlicher Erfahrung wissen, wie es sich anfühlt, einen Vor- mund oder eine Vormundin zu haben. Für Kinder, denen es ganz genauso geht, wie ihnen früher. Entwickelt in Kooperation mit dem Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. , CDs > Musik , Erscheinungsjahr: 20230331, Produktform: Leinen, Autoren: Gliemann, Claudia~Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V., Illustrator: Natascha, Berger, Seitenzahl/Blattzahl: 26, Keyword: Careleavers; Heimaufenthalt; Jugendamt; Pflegeeltern; Vormundschaft; WG, Fachschema: Bilderbuch, Interesse Alter: empfohlenes Alter: ab 4 Jahre, Altersempfehlung / Lesealter: 18, ab Alter: 4, Warengruppe: HC/Kinder- und Jugendbücher/Bilderbücher, Fachkategorie: Bilderbücher, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Monterosa Verlag, Verlag: Monterosa Verlag, Verlag: Claudia, Gliemann, Länge: 298, Breite: 215, Höhe: 9, Gewicht: 416, Produktform: Gebunden, Genre: Kinder- und Jugendbücher, Genre: Kinder- und Jugendbücher, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0012, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 19.00 € | Versand*: 0 €
  • Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fakultät für Soziale Arbeit und Gesundheit), Veranstaltung: Betreuungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das am 01. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (BtG) wurde das Recht der Entmündigung (§ 6 BGB a. F.), Vormundschaft über Volljährige (§§ 1896 ff. BGB a. F.) und die Gebrechlichkeitspflegschaft (§§ 1910, 1915, 1919 und 1920 BGB a. F.) neu geregelt. Die Rechtslage war geprägt durch ein Nebeneinander von Vormundschaft über Volljährige und Gebrechlichkeitspflegschaft. Im Verfahrensrecht gab es ein Nebeneinander des Verfahrens nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Verfahren nach dem Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG). Voraussetzung für eine Vormundschaft gemäß § 1896 BGB a. F. war, dass die betroffene Person entmündigt wurde. Eine Entmündigung führte stets zu einer beschränkten oder völligen Geschäftsunfähigkeit und hatte Auswirkungen auf die Ehefähigkeit, auf die Testierfähigkeit und das Wahlrecht. So wurde ein Betroffener je nach Grad der Geschäftsfähigkeit mit einem Minderjährigen zwischen sieben und siebzehn Jahren oder mit einem Kind unter sieben Jahren gleichgestellt. Diese Gesetzeslage bedeutete für alle Betroffenen einen massiven Eingriff in ihre Grundrechte. Dieser Zustand sollte durch das Reformgesetz, welches mit breiter Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat beschlossen wurde, verändert werden. 
Für die vorliegende Arbeit grundlegend lässt sich aus den dafür formulierten Zielen Folgendes zusammenfassen: Demnach sollten nach Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts die verbliebenen Fähigkeiten und die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt werden und vorrangig eine Entrechtung und Fremdbestimmung dieser ausgeschlossen sein. Durch die Verwirklichung ihrer Grundrechte sollten ihre Selbstbestimmungsrechte gestärkt werden. Dabei sollte den Betroffenen Hilfe und persönliche Betreuung geboten werden.
Nun, mehr als vierzehn Jahren seit Inkrafttreten der Reform und inzwischen zwei Änderungsgesetzen ist es an der Zeit zu fragen, ob und inwieweit die genannten ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers und der daraus formulierte Grundsatz ¿Betreuung und Hilfe statt Entmündigung¿ erfüllt werden und somit zum ¿Wohl des Betreuten¿ unter Berücksichtigung seiner Wünsche gehandelt wird. Mit dieser Fragestellung befasst sich die vorliegende Arbeit. (Bethmann, Katharina)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fakultät für Soziale Arbeit und Gesundheit), Veranstaltung: Betreuungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das am 01. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (BtG) wurde das Recht der Entmündigung (§ 6 BGB a. F.), Vormundschaft über Volljährige (§§ 1896 ff. BGB a. F.) und die Gebrechlichkeitspflegschaft (§§ 1910, 1915, 1919 und 1920 BGB a. F.) neu geregelt. Die Rechtslage war geprägt durch ein Nebeneinander von Vormundschaft über Volljährige und Gebrechlichkeitspflegschaft. Im Verfahrensrecht gab es ein Nebeneinander des Verfahrens nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Verfahren nach dem Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG). Voraussetzung für eine Vormundschaft gemäß § 1896 BGB a. F. war, dass die betroffene Person entmündigt wurde. Eine Entmündigung führte stets zu einer beschränkten oder völligen Geschäftsunfähigkeit und hatte Auswirkungen auf die Ehefähigkeit, auf die Testierfähigkeit und das Wahlrecht. So wurde ein Betroffener je nach Grad der Geschäftsfähigkeit mit einem Minderjährigen zwischen sieben und siebzehn Jahren oder mit einem Kind unter sieben Jahren gleichgestellt. Diese Gesetzeslage bedeutete für alle Betroffenen einen massiven Eingriff in ihre Grundrechte. Dieser Zustand sollte durch das Reformgesetz, welches mit breiter Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat beschlossen wurde, verändert werden. Für die vorliegende Arbeit grundlegend lässt sich aus den dafür formulierten Zielen Folgendes zusammenfassen: Demnach sollten nach Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts die verbliebenen Fähigkeiten und die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt werden und vorrangig eine Entrechtung und Fremdbestimmung dieser ausgeschlossen sein. Durch die Verwirklichung ihrer Grundrechte sollten ihre Selbstbestimmungsrechte gestärkt werden. Dabei sollte den Betroffenen Hilfe und persönliche Betreuung geboten werden. Nun, mehr als vierzehn Jahren seit Inkrafttreten der Reform und inzwischen zwei Änderungsgesetzen ist es an der Zeit zu fragen, ob und inwieweit die genannten ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers und der daraus formulierte Grundsatz ¿Betreuung und Hilfe statt Entmündigung¿ erfüllt werden und somit zum ¿Wohl des Betreuten¿ unter Berücksichtigung seiner Wünsche gehandelt wird. Mit dieser Fragestellung befasst sich die vorliegende Arbeit. (Bethmann, Katharina)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fakultät für Soziale Arbeit und Gesundheit), Veranstaltung: Betreuungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das am 01. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (BtG) wurde das Recht der Entmündigung (§ 6 BGB a. F.), Vormundschaft über Volljährige (§§ 1896 ff. BGB a. F.) und die Gebrechlichkeitspflegschaft (§§ 1910, 1915, 1919 und 1920 BGB a. F.) neu geregelt. Die Rechtslage war geprägt durch ein Nebeneinander von Vormundschaft über Volljährige und Gebrechlichkeitspflegschaft. Im Verfahrensrecht gab es ein Nebeneinander des Verfahrens nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Verfahren nach dem Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG). Voraussetzung für eine Vormundschaft gemäß § 1896 BGB a. F. war, dass die betroffene Person entmündigt wurde. Eine Entmündigung führte stets zu einer beschränkten oder völligen Geschäftsunfähigkeit und hatte Auswirkungen auf die Ehefähigkeit, auf die Testierfähigkeit und das Wahlrecht. So wurde ein Betroffener je nach Grad der Geschäftsfähigkeit mit einem Minderjährigen zwischen sieben und siebzehn Jahren oder mit einem Kind unter sieben Jahren gleichgestellt. Diese Gesetzeslage bedeutete für alle Betroffenen einen massiven Eingriff in ihre Grundrechte. Dieser Zustand sollte durch das Reformgesetz, welches mit breiter Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat beschlossen wurde, verändert werden. Für die vorliegende Arbeit grundlegend lässt sich aus den dafür formulierten Zielen Folgendes zusammenfassen: Demnach sollten nach Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts die verbliebenen Fähigkeiten und die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt werden und vorrangig eine Entrechtung und Fremdbestimmung dieser ausgeschlossen sein. Durch die Verwirklichung ihrer Grundrechte sollten ihre Selbstbestimmungsrechte gestärkt werden. Dabei sollte den Betroffenen Hilfe und persönliche Betreuung geboten werden. Nun, mehr als vierzehn Jahren seit Inkrafttreten der Reform und inzwischen zwei Änderungsgesetzen ist es an der Zeit zu fragen, ob und inwieweit die genannten ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers und der daraus formulierte Grundsatz ¿Betreuung und Hilfe statt Entmündigung¿ erfüllt werden und somit zum ¿Wohl des Betreuten¿ unter Berücksichtigung seiner Wünsche gehandelt wird. Mit dieser Fragestellung befasst sich die vorliegende Arbeit. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070926, Beilage: Paperback, Autoren: Bethmann, Katharina, Auflage: 07002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Keyword: Betreuungsrecht, Warengruppe: HC/Sozialpädagogik, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638634076, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 27.95 € | Versand*: 0 €
  • Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtliche Betreuung ist als Teil des Familienrechts ausgestaltet, welches im Wesentlichen im vierten Buch des BGB geregelt ist. Neben elterlicher Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft bildet die Betreuung das vierte familienrechtliche Fürsorgeverhältnis. Zwischen Betreuer und Betreutem besteht ein zivilrechtliches, der Geschäftsführung ohne Auftrag ähnliches, gesetzliches Schuldverhältnis. 
Ebenso wie Eltern, Vormund und Pfleger steht auch dem Betreuer die ihm verliehene Rechtsmacht als fremdnützige Befugnis, als ¿Pflichtrecht¿ zu. Anders als die Eltern, denen das Elternrecht nach Art. 6 Abs.2 S.1 GG als natürliches Recht zusteht, leitet der Betreuer diese Befugnisse aber aus einer staatlichen Verleihung ab. Er handelt somit unter der Aufsicht des Staates. Das Rechts-verhältnis zwischen Betreuer und Betroffenem gehört zwar zum Privatrecht, aber die staatlichen Behörden sind aufgrund der Bestellung von vornherein am Verfahren beteiligt. Die staatliche Aufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Staat so wahrnehmen muss, dass die grundrechtlich garantierten Rechtsgüter des Be-treuten auch dem Betreuer gegenüber effektiv geschützt werden. 
Die Bedeutung der Grundrechte des Betreuten erschöpft sich aber keineswegs auf das Verhältnis zum Betreuer. Dem Betroffe-nen wird ja gerade deswegen ein Betreuer zur Seite gestellt, weil er seine Rechte nicht in ausreichendem Umfang selbst vertreten kann. Der Betreuer ist daher gleichzeitig Sachwalter der Grund-rechte des Betreuten und kraft seines Amtes berufen, diese der staatlichen Gewalt gegenüber geltend zu machen. Es entsteht so ein Dreiecksverhältnis, in dem die wechselseitige Kontrolle des Betreuers durch staatliche Aufsicht und des Handelns der Staats-gewalt durch den Betreuer den Grundrechten des Betreuten zur möglichst effektiven Durchsetzung verhelfen sollen. 
 
II. Frage 
In dieser Diplomarbeit soll die Frage untersucht und letztendlich beantwortet werden, welche Maßnahmen das Vormundschaftsgericht im Rahmen der Aufsichtspflicht ergreifen kann. Des Weiteren soll festgestellt werden, in wie vielen Fällen die untersuchten Vormundschaftsgerichte in dem Untersuchungszeitraum durch Aufsichtsmaßnahmen eingreifen mussten. (Werle, Stephan)
    Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtliche Betreuung ist als Teil des Familienrechts ausgestaltet, welches im Wesentlichen im vierten Buch des BGB geregelt ist. Neben elterlicher Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft bildet die Betreuung das vierte familienrechtliche Fürsorgeverhältnis. Zwischen Betreuer und Betreutem besteht ein zivilrechtliches, der Geschäftsführung ohne Auftrag ähnliches, gesetzliches Schuldverhältnis. Ebenso wie Eltern, Vormund und Pfleger steht auch dem Betreuer die ihm verliehene Rechtsmacht als fremdnützige Befugnis, als ¿Pflichtrecht¿ zu. Anders als die Eltern, denen das Elternrecht nach Art. 6 Abs.2 S.1 GG als natürliches Recht zusteht, leitet der Betreuer diese Befugnisse aber aus einer staatlichen Verleihung ab. Er handelt somit unter der Aufsicht des Staates. Das Rechts-verhältnis zwischen Betreuer und Betroffenem gehört zwar zum Privatrecht, aber die staatlichen Behörden sind aufgrund der Bestellung von vornherein am Verfahren beteiligt. Die staatliche Aufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Staat so wahrnehmen muss, dass die grundrechtlich garantierten Rechtsgüter des Be-treuten auch dem Betreuer gegenüber effektiv geschützt werden. Die Bedeutung der Grundrechte des Betreuten erschöpft sich aber keineswegs auf das Verhältnis zum Betreuer. Dem Betroffe-nen wird ja gerade deswegen ein Betreuer zur Seite gestellt, weil er seine Rechte nicht in ausreichendem Umfang selbst vertreten kann. Der Betreuer ist daher gleichzeitig Sachwalter der Grund-rechte des Betreuten und kraft seines Amtes berufen, diese der staatlichen Gewalt gegenüber geltend zu machen. Es entsteht so ein Dreiecksverhältnis, in dem die wechselseitige Kontrolle des Betreuers durch staatliche Aufsicht und des Handelns der Staats-gewalt durch den Betreuer den Grundrechten des Betreuten zur möglichst effektiven Durchsetzung verhelfen sollen. II. Frage In dieser Diplomarbeit soll die Frage untersucht und letztendlich beantwortet werden, welche Maßnahmen das Vormundschaftsgericht im Rahmen der Aufsichtspflicht ergreifen kann. Des Weiteren soll festgestellt werden, in wie vielen Fällen die untersuchten Vormundschaftsgerichte in dem Untersuchungszeitraum durch Aufsichtsmaßnahmen eingreifen mussten. (Werle, Stephan)

    Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtliche Betreuung ist als Teil des Familienrechts ausgestaltet, welches im Wesentlichen im vierten Buch des BGB geregelt ist. Neben elterlicher Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft bildet die Betreuung das vierte familienrechtliche Fürsorgeverhältnis. Zwischen Betreuer und Betreutem besteht ein zivilrechtliches, der Geschäftsführung ohne Auftrag ähnliches, gesetzliches Schuldverhältnis. Ebenso wie Eltern, Vormund und Pfleger steht auch dem Betreuer die ihm verliehene Rechtsmacht als fremdnützige Befugnis, als ¿Pflichtrecht¿ zu. Anders als die Eltern, denen das Elternrecht nach Art. 6 Abs.2 S.1 GG als natürliches Recht zusteht, leitet der Betreuer diese Befugnisse aber aus einer staatlichen Verleihung ab. Er handelt somit unter der Aufsicht des Staates. Das Rechts-verhältnis zwischen Betreuer und Betroffenem gehört zwar zum Privatrecht, aber die staatlichen Behörden sind aufgrund der Bestellung von vornherein am Verfahren beteiligt. Die staatliche Aufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Staat so wahrnehmen muss, dass die grundrechtlich garantierten Rechtsgüter des Be-treuten auch dem Betreuer gegenüber effektiv geschützt werden. Die Bedeutung der Grundrechte des Betreuten erschöpft sich aber keineswegs auf das Verhältnis zum Betreuer. Dem Betroffe-nen wird ja gerade deswegen ein Betreuer zur Seite gestellt, weil er seine Rechte nicht in ausreichendem Umfang selbst vertreten kann. Der Betreuer ist daher gleichzeitig Sachwalter der Grund-rechte des Betreuten und kraft seines Amtes berufen, diese der staatlichen Gewalt gegenüber geltend zu machen. Es entsteht so ein Dreiecksverhältnis, in dem die wechselseitige Kontrolle des Betreuers durch staatliche Aufsicht und des Handelns der Staats-gewalt durch den Betreuer den Grundrechten des Betreuten zur möglichst effektiven Durchsetzung verhelfen sollen. II. Frage In dieser Diplomarbeit soll die Frage untersucht und letztendlich beantwortet werden, welche Maßnahmen das Vormundschaftsgericht im Rahmen der Aufsichtspflicht ergreifen kann. Des Weiteren soll festgestellt werden, in wie vielen Fällen die untersuchten Vormundschaftsgerichte in dem Untersuchungszeitraum durch Aufsichtsmaßnahmen eingreifen mussten. , Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtliche Betreuung ist als Teil des Familienrechts ausgestaltet, welches im Wesentlichen im vierten Buch des BGB geregelt ist. Neben elterlicher Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft bildet die Betreuung das vierte familienrechtliche Fürsorgeverhältnis. Zwischen Betreuer und Betreutem besteht ein zivilrechtliches, der Geschäftsführung ohne Auftrag ähnliches, gesetzliches Schuldverhältnis. Ebenso wie Eltern, Vormund und Pfleger steht auch dem Betreuer die ihm verliehene Rechtsmacht als fremdnützige Befugnis, als ¿Pflichtrecht¿ zu. Anders als die Eltern, denen das Elternrecht nach Art. 6 Abs.2 S.1 GG als natürliches Recht zusteht, leitet der Betreuer diese Befugnisse aber aus einer staatlichen Verleihung ab. Er handelt somit unter der Aufsicht des Staates. Das Rechts-verhältnis zwischen Betreuer und Betroffenem gehört zwar zum Privatrecht, aber die staatlichen Behörden sind aufgrund der Bestellung von vornherein am Verfahren beteiligt. Die staatliche Aufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe, die der Staat so wahrnehmen muss, dass die grundrechtlich garantierten Rechtsgüter des Be-treuten auch dem Betreuer gegenüber effektiv geschützt werden. Die Bedeutung der Grundrechte des Betreuten erschöpft sich aber keineswegs auf das Verhältnis zum Betreuer. Dem Betroffe-nen wird ja gerade deswegen ein Betreuer zur Seite gestellt, weil er seine Rechte nicht in ausreichendem Umfang selbst vertreten kann. Der Betreuer ist daher gleichzeitig Sachwalter der Grund-rechte des Betreuten und kraft seines Amtes berufen, diese der staatlichen Gewalt gegenüber geltend zu machen. Es entsteht so ein Dreiecksverhältnis, in dem die wechselseitige Kontrolle des Betreuers durch staatliche Aufsicht und des Handelns der Staats-gewalt durch den Betreuer den Grundrechten des Betreuten zur möglichst effektiven Durchsetzung verhelfen sollen. II. Frage In dieser Diplomarbeit soll die Frage untersucht und letztendlich beantwortet werden, welche Maßnahmen das Vormundschaftsgericht im Rahmen der Aufsichtspflicht ergreifen kann. Des Weiteren soll festgestellt werden, in wie vielen Fällen die untersuchten Vormundschaftsgerichte in dem Untersuchungszeitraum durch Aufsichtsmaßnahmen eingreifen mussten. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070805, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Werle, Stephan, Auflage: 07004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 48, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 4, Gewicht: 84, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638728089, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 27.95 € | Versand*: 0 €
  • Strietholt, Maximilian: Eigentum und Sozialstaatlichkeit in Kants Rechtslehre. Was ist "intelligibler Besitz¿?
    Strietholt, Maximilian: Eigentum und Sozialstaatlichkeit in Kants Rechtslehre. Was ist "intelligibler Besitz¿?

    Eigentum und Sozialstaatlichkeit in Kants Rechtslehre. Was ist "intelligibler Besitz¿? , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 17.95 € | Versand*: 0 €
  • Eigentum und Besitz im griechischen Recht des fünften und vierten Jahrhunderts v. Chr. (Kränzlein, Arnold)
    Eigentum und Besitz im griechischen Recht des fünften und vierten Jahrhunderts v. Chr. (Kränzlein, Arnold)

    Eigentum und Besitz im griechischen Recht des fünften und vierten Jahrhunderts v. Chr. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 19631231, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Kränzlein, Arnold, Seitenzahl/Blattzahl: 188, Fachschema: Griechenland / Roman, Erzählung~Rechtsgeschichte~Verfassungsgeschichte, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Thema: Verstehen, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Duncker & Humblot, Verlag: Duncker & Humblot, Länge: 233, Breite: 157, Höhe: 14, Gewicht: 330, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

    Preis: 44.90 € | Versand*: 0 €

Ähnliche Suchbegriffe für Landlos:


  • Wie kann ich auf die Frage landlos antworten?

    Wenn du auf die Frage "landlos" antworten möchtest, könntest du zum Beispiel sagen, dass du keine Landbesitzrechte hast oder dass du kein eigenes Grundstück besitzt. Du könntest auch erklären, dass du momentan keine feste Wohnadresse hast oder dass du dich gerade auf Reisen befindest.

  • Wer bekommt die Vormundschaft?

    "Wer bekommt die Vormundschaft?" ist eine wichtige Frage, die bei der Festlegung der rechtlichen Vertretung eines Minderjährigen oder einer erwachsenen Person mit eingeschränkter Urteilsfähigkeit berücksichtigt werden muss. In der Regel wird die Vormundschaft einem Familienmitglied oder einer anderen vertrauenswürdigen Person übertragen, die in der Lage ist, die Interessen und Bedürfnisse des Schützlings angemessen zu vertreten. Die Entscheidung darüber, wer die Vormundschaft erhält, basiert auf verschiedenen Faktoren wie der Beziehung zum Schützling, der Fähigkeit, die erforderlichen Aufgaben zu erfüllen, und dem Wohl des Schützlings. Letztendlich liegt es an den Gerichten, die Vormundschaft zu bestimmen, nachdem alle relevanten Informationen und Umstände sorgfältig geprüft wurden.

  • Wann endet die Vormundschaft?

    Die Vormundschaft endet in der Regel, wenn das Kind die Volljährigkeit erreicht, also 18 Jahre alt wird. In einigen Fällen kann die Vormundschaft jedoch auch vorzeitig enden, zum Beispiel wenn das Kind adoptiert wird oder die Eltern wieder die elterliche Sorge übernehmen können. Es ist wichtig, dass die Vormundschaftsbehörde regelmäßig prüft, ob die Vormundschaft noch notwendig ist und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beendigung einleitet. Letztendlich liegt es in der Verantwortung der Vormundschaftsbehörde, die Vormundschaft aufzuheben, sobald sie nicht mehr erforderlich ist.

  • Können Großeltern Vormundschaft beantragen?

    Ja, Großeltern können unter bestimmten Umständen die Vormundschaft für ihre Enkel beantragen. Dies kann erforderlich sein, wenn die Eltern aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Die Großeltern müssen nachweisen, dass sie die notwendigen Ressourcen und Fähigkeiten haben, um die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. In vielen Fällen wird das Gericht prüfen, ob die Vormundschaft im besten Interesse des Kindes liegt. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um den Prozess der Vormundschaftsbeantragung zu verstehen und zu unterstützen.

  • Wer entscheidet über Vormundschaft?

    Die Vormundschaft wird in der Regel von einem Familiengericht oder einem Vormundschaftsgericht entschieden. Dieses Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für eine Vormundschaft gegeben sind und bestimmt dann einen Vormund für die betroffene Person. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass der Vormund im besten Interesse des Mündels handelt und dessen Wohl im Blick behält. Die Entscheidung über die Vormundschaft kann auch von den Eltern oder anderen nahestehenden Personen beantragt werden, wenn sie der Meinung sind, dass die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Letztendlich liegt die Entscheidungsgewalt über die Vormundschaft jedoch beim Gericht.

  • Was beinhaltet die Vormundschaft?

    Die Vormundschaft beinhaltet die rechtliche Verantwortung für eine Person, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Der Vormund übernimmt die Verantwortung für das Wohlergehen und die Interessen des Schützlings, einschließlich finanzieller Angelegenheiten, medizinischer Entscheidungen und alltäglicher Bedürfnisse. Der Vormund muss regelmäßig Berichte über die Situation des Schützlings vorlegen und sicherstellen, dass dessen Rechte gewahrt werden. Die Vormundschaft kann verschiedene Formen annehmen, je nach den Bedürfnissen und Umständen des Schützlings, und kann von einem Familienmitglied, einem Freund oder einem professionellen Vormund übernommen werden.

  • Was ist eine Vormundschaft?

    Eine Vormundschaft ist eine rechtliche Beziehung, bei der eine Person (der Vormund) die Verantwortung für die rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten einer anderen Person (dem Mündel) übernimmt. Dies geschieht in der Regel, wenn das Mündel minderjährig ist oder aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Der Vormund hat die Pflicht, im besten Interesse des Mündels zu handeln und seine Rechte und Bedürfnisse zu schützen.

  • Was ist eine Vormundschaft?

    Eine Vormundschaft ist eine rechtliche Beziehung, bei der eine Person (der Vormund) die Verantwortung für eine andere Person (den Mündel) übernimmt, die aufgrund ihres Alters, ihrer geistigen oder körperlichen Fähigkeiten nicht in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Der Vormund hat die Aufgabe, die Interessen und Bedürfnisse des Mündels zu schützen und zu vertreten.

  • Wer kann die Vormundschaft übernehmen?

    Die Vormundschaft übernehmen kann grundsätzlich eine Person, die die rechtlichen Anforderungen erfüllt und als geeignet angesehen wird. Dies kann beispielsweise ein Verwandter, ein Freund oder auch ein professioneller Vormund sein. Es ist wichtig, dass die Person in der Lage ist, die Interessen und Bedürfnisse des Mündels angemessen zu vertreten und zu schützen. In vielen Fällen wird die Vormundschaft vom Gericht bestimmt, um sicherzustellen, dass die beste Entscheidung für das Wohl des Mündels getroffen wird. Letztendlich sollte die Person, die die Vormundschaft übernimmt, in der Lage sein, die Verantwortung ernst zu nehmen und die notwendige Unterstützung und Betreuung zu bieten.

  • Was versteht man unter Vormundschaft?

    Unter Vormundschaft versteht man eine rechtliche Beziehung, bei der eine Person (der Vormund) die Verantwortung für die rechtlichen Angelegenheiten und das Wohlergehen einer anderen Person (dem Mündel) übernimmt. Dies geschieht in der Regel, wenn das Mündel minderjährig ist oder aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Der Vormund hat die Pflicht, im besten Interesse des Mündels zu handeln und Entscheidungen in seinem Namen zu treffen. Die Vormundschaft kann vom Gericht eingesetzt werden und unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen, um Missbrauch zu verhindern und die Rechte des Mündels zu schützen.

  • Wer kann eine Vormundschaft beantragen?

    Eine Vormundschaft kann in der Regel von nahen Verwandten wie Eltern, Geschwistern oder Großeltern beantragt werden. Falls keine geeigneten Verwandten vorhanden sind, kann auch das Jugendamt oder eine andere geeignete Person die Vormundschaft beantragen. In manchen Fällen kann auch das Gericht eine Vormundschaft anordnen, wenn es im besten Interesse des Mündels ist. Es ist wichtig, dass die Person, die die Vormundschaft beantragt, die nötige rechtliche und finanzielle Verantwortung übernehmen kann. Vor der Beantragung einer Vormundschaft ist es ratsam, sich über die genauen rechtlichen Voraussetzungen und Pflichten zu informieren.

  • Wie bekomme ich eine Vormundschaft?

    Um eine Vormundschaft zu erhalten, musst du einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. In diesem Antrag musst du deine Gründe für die Vormundschaft darlegen und nachweisen, dass die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um den Antragsprozess korrekt durchzuführen. Das Gericht wird dann prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Vormundschaft vorliegen und gegebenenfalls einen Vormund bestellen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen und Verfahrenswege einzuhalten, um eine Vormundschaft zu erhalten.